Casi-Direktor Burkhard Spachmann hat die besten Strafverteidiger von Coburg und zwar die Herren Thomas Bittorf und Eckart Staritz, schließlich kann er sich das leisten. Sein Ziel in dem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ist ein Freispruch. Und so haben die beiden Staranwälte den Auftrag alles zu tun, damit dem so geschieht.
Gestern stellte die Verteidigung zwei Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Frau Ulrike Barausch mit der Begründung, das die Richterin bereits eine "innere Haltung" gegen Spachmann eingenommen habe.
In der Stellungnahme der Richterin teilte diese mit, dass sie sich zwar nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern könne, doch sie habe Spachman - entgegen den Presseberichten - nicht aufgefordert, Fehler zuzugeben und "in sich zu gehen". Damit wirft die Richterin der Presse Verleumdung vor, denn das Coburger Tageblatt berichtete am 29.10.2014 auf seiner Titelseite "Casi-Direktor soll Fehler eingestehen". U. a. "Deutliche Worte fand die Vorsitzende Richterin am Landgericht Urlicke Barausch am Ende des ersten Sitzungstages in der Berufungsverhandlung gegen Oberstudiendirektor Burkhard Spachmann: "Gehen Sie in sich und gestehen Sie sich einen Fehler ein." Die Richterin appelierte an seine Gewissen. Er habe schließlich eine Vorbildfunktion und trage auch Verantwortung für seine Lehrer".
Staatsanwalt Philipp Karr konnte sich zwar ebenfalls nicht mehr an den genauen Wortlaut von Barauschs Ausführungen erinnern. Somit lehnte der Staatsanwalt beide Befangenheitsanträge auch ab. (Eine Krähe hackt .... hm, Entschuldigung )
Es wäre ja geradezu eine Katastrophe für Frau Barausch gewesen, wäre sie wegen Befangenheit in dem vorgehaltenen Sachverhalt erfolgreich abgelehnt worden, dann hätte sie nämlich mit ihrer Versetzung rechnen müssen und zwar in den weniger lukrativen Zivildienst.
H i n w e i s : Der N i c k " Cophila " ist eine Abkürzung für "Coburgphilatelie". Das P i c stammt von einer Sammlerkarte und ist im freien Handel erhältlich sowie für Werbezwecke nutzbar. Gez. J. Eichhorn, Austellungsleiter, Archivar, Literat, Forscher für Coburgphilatelie, Disigner für Plusbrief-Individuell-Postkarten, HP-Verfasser durch Vereinsbeschluss 2010, im: Verein Coburger Briefmarkensammler von 1903 e. V. www.cophila.de.tl
Nun hat der gute Schulleiter des Gymnasiums Casimirianum, Burkhard Spachmann, in der Berufungsverhandlung trotzdem seine Strafe erhalten und zwar noch höher als beim Amtsgericht, dort waren es 60 Tagessätze mal 90 € und jetzt sind es 90 mal 100. Nach dem es so einen Fall noch nicht gab, haben die Verteidiger Revision zum Oberlandesgericht Bamberg angekündigt.
Was wollte der Direktor mit der Berufungsverhandlung eigentlich bezwecken? Doch nicht etwa gerichtliche und verhandlungstechnische "Mehrkosten"? Die hätte er sich sparen können, wäre er gleich in Sprungrevision gegangen. Oder hat er naiverweise tatsächlich geglaubt, das Berufungsgericht rügt das Amtsgericht .
H i n w e i s : Der N i c k " Cophila " ist eine Abkürzung für "Coburgphilatelie". Das P i c stammt von einer Sammlerkarte und allgemein nutzbar. Gez. J. Eichhorn, Austellungsleiter, Archivar, Literat, Forscher für Coburgphilatelie, Disigner für Plusbrief-Individuell-Postkarten, HP-Verfasser durch Vereinsbeschluss 2010, im: Verein Coburger Briefmarkensammler von 1903 e. V. www.cophila.de.tl
Die bayrische Justiz ist bereits eine "grosse Familie". Kollegiale Befangenheit ist dort in einer kollegialen intimen Familie etwas ganz übliches und selbstverständliches, welches aufgrunddessen nicht mehr als Befangenheit zählt. Aber es wäre auch egal was an tatsächlicher Befangenheit noch zusätzlich hinzukommt. Alle Befangeheitsanträge von Proleten werden grundsätzlich kollegial abgelehnt. Während sich umgekehrt ganze Gerichte für befangen erklären, wenn den Befangenheitsantrag ein Richter selbst stellt, der gemäss der höchstrichterlichen Entscheidungen gar nicht befangen ist. http://blog.justizfreund.de/?cat=9
Zitat von Justizfreund im Beitrag #3 Die bayrische Justiz ist bereits eine "grosse Familie". Alle Befangeheitsanträge von Proleten werden grundsätzlich kollegial abgelehnt. Während sich umgekehrt ganze Gerichte für befangen erklären, wenn den Befangenheitsantrag ein Richter selbst stellt, der gemäss der höchstrichterlichen Entscheidungen gar nicht befangen ist.
Ein deutscher und schon gar kein bayerischer Richter ist befangen, denn sonst wäre er als Richter unqualifiziert und könnte seinen Beruf gleich an den Nagel hängen.
Trotzdem ist ein irdischer Richter grundsätzlich befangen, ganz einfach deshalb, weil er oder sie ein Mensch ist.
Es gibt also keine Ideal-Lösung.
Die Ideal-Lösung liegt insofern nur darin, den Richter oder die Richterin wie einen Menschen zu behandeln. Ein Mensch, der gut behandelt wird, reagiert besser als einer der böse behandelt wird.
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Zitat von Norbert im Beitrag #5Die Ideal-Lösung wäre keine Menschen als Richter,sondern Computer.
Hab ich mir auch schon überlegt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung füttern einen Computer mit Fakten und Daten, der analysiert und trifft dann die Entscheidung. Danach sind Rechtsmittel möglich, wo mögliche Fehler dann von einem Obercomputer überprüft werden können.
Das wäre die sauberste Lösung.
Auch macht sich dann kein Richter mehr strafbar vor dem biblischen Gesetz.
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